Gemeindewappen

Der Graphiker Hans Frers aus Lienen hat das Riesenbecker Gemeindewappen entworfen. Im Original steht auch die Bedeutung der Wappenelemente. Es heißt dort:

“Auf rotem Schild zwei rechtsschräge Wellenbalken nach dem Ortsnamen und der Lage am Kanal.
Zwei goldene Pflugscharen als Symbol der Landwirtschaft und örtlichen Pflugscharfabrik.”

Die Farben Rot und Gold weisen auf die Zugehörigkeit zum früheren Hochstift Münster bzw. des Bistums Münster hin. Der Oberpräsident der Provinz Westfalen verlieh das Gemeindewappen am 3. August 1939.

Zur Geschichte der Gemeindewappen hier ein Auszug aus dem Buch “Wappen: Handbuch der Heraldik” herausgegeben von Ludwig Biewer, Eckart Henning.

“Die Wappenführung der Gemeinden begann zu Anfang des 13. Jahrhunderts mit den Wappen der Städte. Die meisten altüberlieferten Ortswappen sind aus Siegelbildern entstanden, die kurzerhand durch Unterbringung in einem Schild zu Wappen wurden, wobei die Festlegung von Farben den entscheidenden Schritt vom Siegelbild zum Wappen kennzeichnete. Die Städte mussten ebenso wie andere juristische Personen siegeln, und so sind Siegel von Städten seit dem 12. Jahrhundert nachgewiesen. Daraus konnte sich ein städtisches Wappenwesen entwickeln. Das Verhältnis der Städte zu ihren Landesherren drückte sich häufig dadurch aus, dass vielfach das landesherrliche Wappen ganz oder zum Teil in städtischen Wappen erschien. Hierbei erfolgte in alter Zeit überwiegend keine förm­liche landesherrliche Verleihung. Später nahm der Landesherr meist das ausschließliche Recht zur Verleihung bzw. Genehmigung von Gemeindewappen für sich in Anspruch. So wurde die Wappenführung bei den Städten und vielfach auch bei Marktflecken zur Regel, hingegen blieb sie für nicht-städtische Gemeinden in Deutschland bis in das letzte Jahrhundert hinein eine große Seltenheit. Erst nach dem Ersten Weltkrieg dehnte sich die Einführung dieser Wappen schnell aus, nachdem mit den Berliner Randgemeinden (zuerst Steglitz 1887) der Anfang gemacht worden war. Heute billigen die deutschen Gemein­deordnungen sämtlichen Gemeinden das Recht zur Wappenführung zu. So entstanden und entstehen seit etwa 1935 in ständig wachsendem Ausmaß Gemeindewappen.”